Der Verein

Seit ihrer Gründung am 25.Juni 1975 setzt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA e.V.) erfolgreich für die Optimierung der Fahrlehrerausbildung ein. Aus den ursprünglich 5 Gründungsmitgliedern ist inzwischen ein Netzwerk aus über 30 Fahrlehrerausbildungsstätten geworden. Gemeinsam setzt sich der Verband als Interessenvertretung auf politischer Ebene für die Belange der Branche ein.

Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus erfahrenen und engagierten Vertretern der Fahrschulbranche zusammen. Gemeinsam vertreten wir nicht nur die Interessen unserer Mitglieder, sondern aller Fahrlehrer.

1. Vorsitzender:
Bernd Brenner

Geschäftsführer und verantortlicher Leiter:
DVPI Frankfurt

2. Vorsitzender:
Ulrich Wibbeke

Geschäftsführer und verantortlicher Leiter:
VERKEHRS-INSTITUT DÜSSELDORF GmbH

3. Vorsitzender:
Martin Hunger

Geschäftsführer und verantortlicher Leiter:
VM Verkehrsinstiut München Hunger GmbH

Mitglieder werden

Die Mitgliedschaft in der BAGFA e.V. umfasst zwei Gruppen von Mitgliedern.

Ordentliches Mitglied kann jede amtlich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte im Bundesgebiet werden, die Fahrlehrer/innen aus- oder fortbildet.

Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Vereinigungen werden, die bereit sind, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des Bewerbers. Den Antrag finden Sie im Downloadbereich.

Den Antrag bitte schriftlich an die Geschäftsstelle der BAGFA e.V. senden.

Partner

Der Vorstand der BAGFA e.V. steht in ständigem Austausch mit anderen Interessenvertretungen der Fahrschulbranche. Unser gemeinsames Ziel ist es, die anstehenden Reformen im Interesse des Berufsstandes positiv zu beeinflussen.

Satzung

(Auszug)

§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten e.V.", abgekürzt „BAGFA e.V.". Er hat seinen Sitz ni Düsseldorf und ist beim Vereinsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen.

§2 Zweck des Vereins
Zweck der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAGFA) ist es, die Interessen der Fahrlehrerausbildungsstätten zu wahren. Sie sieht ihre Aufgabe insbesondere darin,

  • Durch gemeinsames Wirken dem Fahrlehreranwärter eine optimale Ausbildung zu vermitteln.
  • Für eine gewissenhafte Durchführung der für die Ausbildung und Fortbildung von Fahrlehrern bestehende gesetzlichen Bestimmungen Sorge zu tragen.
  • Bei der Weiterentwicklung aler der Ausbildung, Fortbildung und Prüfung von Fahrlehrern dienenden Fragen mitzuwirken.
  • Der Zweck der BAGFA ist weder auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf Gewinnerzielung gerichtet, sondern dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken

Die komplette Satzung der BAGFA e.V. finden Sie im Downloadbereich.