Seit ihrer Gründung am 25.Juni 1975 setzt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA e.V.) erfolgreich für die Optimierung der Fahrlehrerausbildung ein. Aus den ursprünglich 5 Gründungsmitgliedern ist inzwischen ein Netzwerk aus über 30 Fahrlehrerausbildungsstätten geworden. Gemeinsam setzt sich der Verband als Interessenvertretung auf politischer Ebene für die Belange der Branche ein.
Der Vorstand setzt sich aus erfahrenen und engagierten Vertretern der Fahrschulbranche zusammen. Gemeinsam vertreten wir nicht nur die Interessen unserer Mitglieder, sondern aller Fahrlehrer.
1. Vorsitzender:
Bernd Brenner
Geschäftsführer und verantwortlicher Leiter:
DVPI Frankfurt
2. Vorsitzender:
Ulrich Auerbeck
Kursleitung:
Trackademy GmbH
3. Vorsitzender:
Martin Hunger
Geschäftsführer und verantortlicher Leiter:
VM Verkehrsinstiut München Hunger GmbH
ALV-Nord
DVPi FahrlehrerFachschule Frankfurt am Main GmbH
DVPi Gesellschaft für Verkehrspädagogik mbH Hamburg
DVPI Schleswig-Holstein
SBH West GmbH
DVPI Heilbronn
Fahrlehrerschmiede München
Fahrschule XXL Lüneburg
Fahrschulservice Mecklenburg Vorpommern
GFU Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung AG Saarlouis
K.A.S.B. Akademie GmbH
Seela Verkehrsfachschule GmbH & Co. KG
SVG Aus- und Weiterbildungszentrum Hessen GmbH
SVG Fahrschule Hamburg
Trackademy GmbH Hallbergmoos
Verkehrs-Institut Unna
Verkehrs-Institut Bielefeld
Verkehrs-Institut Düsseldorf
Verkehrs-Institut Schielein Nürnberg
Verkehrsakademie Roffhausen
Quell Gruppe
VerkehrsCampus Merkert GmbH Dresden
Verkehrsinstitut Regensburg
VFR Verkehrsfachschule Rheinland GmbH
VK Contzen GmbH
VKS VerkehrsKolleg Saarbrücken
VM Verkehrsinstitut München Hunger GmbH
vpa Verkehrsfachschule GmbH Neuhausen auf den Fildern
VPZ Freiburg
FAI StuttgartDie Mitgliedschaft in der BAGFA e.V. umfasst zwei Gruppen von Mitgliedern.
Ordentliches Mitglied kann jede amtlich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte im Bundesgebiet werden, die Fahrlehrer/innen aus- oder fortbildet.
Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Vereinigungen werden, die bereit sind, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des Bewerbers. Den Antrag finden Sie im Downloadbereich.
Den Antrag bitte schriftlich an die Geschäftsstelle der BAGFA e.V. senden.
Der Vorstand der BAGFA e.V. steht in ständigem Austausch mit anderen Interessenvertretungen der Fahrschulbranche. Unser gemeinsames Ziel ist es, die anstehenden Reformen im Interesse des Berufsstandes positiv zu beeinflussen.
(Auszug)
§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Bundesarbeitsgemeinschaft der
Fahrlehrerausbildungsstätten e.V.", abgekürzt „BAGFA e.V.". Er hat seinen Sitz ni
Düsseldorf und ist beim Vereinsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen.
§2 Zweck des Vereins
Zweck der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAGFA) ist es, die Interessen der
Fahrlehrerausbildungsstätten zu wahren. Sie sieht ihre Aufgabe insbesondere darin,
Die komplette Satzung der BAGFA e.V. finden Sie im Downloadbereich.